Rechtsprechung
   BFH, 15.06.1997 - IV B 126/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,12231
BFH, 15.06.1997 - IV B 126/95 (https://dejure.org/1997,12231)
BFH, Entscheidung vom 15.06.1997 - IV B 126/95 (https://dejure.org/1997,12231)
BFH, Entscheidung vom 15. Juni 1997 - IV B 126/95 (https://dejure.org/1997,12231)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,12231) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Ausfalls einer gestundeten Kaufpreisforderung aus einer Betriebsveräußerung als rückwirkendes Ereignis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1379
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 15.06.1997 - IV B 126/95
    Soweit der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) mit der Beschwerde eine Divergenz der angefochtenen Entscheidung zu den Beschlüssen des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Juli 1993 GrS 2/92 (BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897) und GrS 1/92 (BFHE 172, 80, BStBl II 1993, 894) geltend gemacht hat, ist diese Rüge jedenfalls unbegründet.

    In seinem Beschluß in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897 hat der Große Senat des BFH entschieden, daß der Ausfall einer gestundeten Kaufpreisforderung aus einer Betriebsveräußerung in einem späteren Veranlagungszeitraum als ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) auch Einfluß auf die Höhe des bereits verwirklichten Veräußerungsgewinns hat.

    Darin unterscheidet sich der Streitfall von den Sachverhalten zur nachträglichen Minderung des Gewinns aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs, die der Große Senat des BFH entschieden hat (BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897; BFHE 172, 80, BStBl II 1993, 894).

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 1/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 15.06.1997 - IV B 126/95
    Soweit der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) mit der Beschwerde eine Divergenz der angefochtenen Entscheidung zu den Beschlüssen des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Juli 1993 GrS 2/92 (BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897) und GrS 1/92 (BFHE 172, 80, BStBl II 1993, 894) geltend gemacht hat, ist diese Rüge jedenfalls unbegründet.

    Darin unterscheidet sich der Streitfall von den Sachverhalten zur nachträglichen Minderung des Gewinns aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs, die der Große Senat des BFH entschieden hat (BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897; BFHE 172, 80, BStBl II 1993, 894).

  • BFH, 28.07.1994 - IV R 53/91

    Fällt die Darlehensforderung eines Kommanditisten, die Teil des

    Auszug aus BFH, 15.06.1997 - IV B 126/95
    In beiden Fällen, ebenso wie in dem vom Kläger ebenfalls angeführten Senatsurteil vom 28. Juli 1994 IV R 53/91 (BFHE 175, 353, BStBl II 1995, 112) hatten die an dem Veräußerungsgeschäft beteiligten Erwerber die Leistungsstörungen, nämlich den Forderungsausfall oder die nachträgliche Inanspruchnahme für Betriebsschulden, zu vertreten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht